Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage gilt auch für den Besuch des Schützenhauses die 3G-Regel. Sie gilt solange die Inzidenz über dem Wert von 35 liegt. Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bitte bringt einen entsprechenden Nachweis (Impfpass, Impfzertifikat, Ergebnis Schnelltest) mit. Die jeweilige Standaufsicht muss den Nachweis kontrollieren, Besucher ohne Nachweis können leider nicht am Schießbetrieb teilnehmen.
Weitere Details könnt ihr auch dem aktuellen Rundschreiben der Vorstandschaft entnehmen.
Bitte beachtet auch die Änderungen bezüglich des Mittwochstreffs am 06.10.21 und des Königsballs am 16.10.21.
Wir bedauern diese Einschränkungen sehr, wir sind jedoch als Verein dazu verpflichtet, die aktuelle Gesetzeslage zu berücksichtigen. Wir bitten daher um Verständnis.